Verkehrsunfall? Unbedingt Beweise sichern!

Es genügt nicht, bei einem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen. Die dokumentiert – falls sie überhaupt erscheint, wenn kein Personenschaden vorliegt – zwar den Verkehrsunfall, aber im Regelfall nicht so ausführlich, wie man es für die Geltendmachung von Schadenersatz im Verkehrsrecht benötigt. Der Kraftfahrhaftpflichtversicherung des Unfallverursachers gegenüber muss der volle Beweis dafür geführt werden, dass man am Verkehrsunfall völlig schuldlos war und den vollen Schadenersatz begehren kann. Es ist oftmals so, dass der Unfallgegner, unmittelbar nach dem Unfall noch seine Schuld eingesteht und sich dann 24 Stunden später nicht nur daran gar nicht mehr erinnern kann, sondern im Gegenteil, die Schuldfrage plötzlich umgekehrt sieht und das auch so seiner Haftpflichtversicherung mitteilt.

Deshalb ist es wichtig, sinnvollerweise noch bevor die Polizei eintrifft, zu verhindern, dass der Unfallgegner Beweise beseitigt, wie beispielsweise sein Fahrzeug zur Seite fährt oder herumliegende Kfz-Teile von der Fahrbahn aufsammelt und entfernt. Genauso wichtig ist es, die Fahrzeuge am besten sofort in der Unfallendstellung und andere Merkmale, z.B. Bremsspuren zu fotografieren. Nach dem Verkehrsunfall sollte auch sofort ein Anwalt konsultiert werden.

Es passiert öfter, dass die Polizei zwar Unfallfotos fertigt, diese aber auf unerklärliche Weise nicht in der Akte sind und auch nicht wieder auftauchen. Fehlen diese äußeren Beweismittel und bestreitet der Unfallgegner sein Verschulden, wird die Beweisführung sehr schwierig. Denn der Rechtsanwalt bekommt bei der Aktensicht nur das zu sehen, was noch da ist.

Ebenso wichtig bei einem Verkehrsunfall ist es, die Reparaturwerkstatt eindringlich darauf hinzuweisen, ausgebaute Unfallteile weder zu entsorgen noch im Austausch für neue Teile an den Teilerhersteller zurückzuschicken. Die Erfahrung zeigt, dass einfache Bitten an die Reparaturwerkstatt, dies zu unterlassen, nicht ausreichen.

In einem Falle ist der Werkstattinhaber schriftlich gebeten worden, ein ausgebautes Fahrzeugteil unbedingt aufzubewahren, da dies durch einen Gutachter in Augenschein genommen werden müsse. Nachdem das Gericht einen Gutachter beauftragt hatte und dieser das Teil abforderte, stellte sich  heraus, dass die Reparaturwerkstatt das für die Beweisführung sehr wichtige Teil im Austausch gegen ein Neues trotz gegenteiliger Weisung verschickt hatte. Der Nachweis ist nun sehr schwierig bis vielleicht unmöglich.

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