Kollision mit Fahrradfahrer, hat der Autofahrer immer Schuld?

Ein Fahrradfahrer erhält in vielen Fällen Zahlungen, wenn es eine Kollision mit einem Kraftfahrzeug gibt, selbst wenn der Kraftfahrzeugführer überhaupt nicht „schuld“ ist. Nach den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen ist eine Zahlungspflicht von Fahrzeughalter und dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer in aller Regel nur dann ausgeschlossen, wenn bei einer Kollision mit einem Fahrradfahrer höhere Gewalt im Spiel ist. Dieser Tatbestand ist fast nie erfüllt. Der Zahlungsausschluss für den Fall, dass der Verkehrsunfall unabwendbar war, gilt nach den Regelungen des Gesetzgebers nur bei Kollisionen zwischen Kraftfahrzeugen.

Die Zahlungspflicht nach dem Straßenverkehrsgesetze (§ 7 Abs. 1 StVG) ist eine sogenannte Gefährdungshaftung. Auf ein Verschulden kommt es grundsätzlich nicht an. Deswegen sind der Fahrzeughalter sowie der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer auch bei groben Fehlverhalten von einem Fahrradfahrer immer mit einem Haftungsanteil von 20 bis 25 % dabei.

Doch auch hier gilt: keine Reglung ohne Ausnahme. Bei besonders groben Leichtsinn vom Fahrradfahrer oder Ignoranz der Regelung der Straßenverkehrsordnung, kann auch dieser Haftungsanteil zurücktreten. Das Straßenverkehrsgesetz sieht trotz der Gefährdungshaftung den Einwand des Mitverschuldens vom verletzten Fahrradfahrer vor (§ 9 StVG). Beispiele sind Benutzen einer Einbahnstraße in nicht zugelassener Gegenrichtung, Überquerung der Kreuzzug bei Rot.

Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an, weshalb ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu gezogen  werden sollte. So hat in einem Fall ein Fahrradfahrer regelwidrig die Straße benutzt statt des zugelassenen Radweges im Kreuzungsbereich. Es kam deswegen zu einem Verkehrsunfall mit einem PKW-Fahrer. Eine Haftung des PKW-Halters wurde von seiner Haftpflichtversicherung abgelehnt. Das OLG Dresden hingegen sah einen Haftungsanteil von Fahrzeughalter und Haftpflichtversicherung in Höhe der besagten 20 bis 25 %.

Übrigens gelten die Grundsätze nicht nur für Fahrradfahrer, sondern auch für Fußgänger.

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