Stinkefinger im Straßenverkehr

Warum heißt der Stinkefinger eigentlich so? Nun, hier kann das mal dahingestellt bleiben.

Eine Autofahrerin schnitt einem anderen Fahrer die Vorfahrt. Kann ja mal passieren. Als der Fahrer hupte, musste die Dame jedoch unbedingt den Stinkefinger zeigen. Macht man doch nicht, oder?

Der in seiner Vorfahrt behinderte Autofahrer folgte der Dame. Typisch Oberlehrer. Als sie hielt, sprach er sie auf ihr Fehlverhalten an. Sie hätte Entschuldigung sagen können, sie hätte nicken können, vielleicht auch mit den Schultern zucken dürfen. Was macht sie stattdessen? Sie zeigt ihm noch einmal den Stinkefinger. Das musste sein. Befreit die Seele.

Was passierte dann? Der Autofahrer stellte per E-Mail bei der Polizei eine Strafanzeige. Im Ergebnis verfügte der Staatsanwalt einen Strafbefehl, der nicht nur 1.200,00 € Geldstrafe beinhaltet, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate.

Stinkefinger – muss unbedingt sein. Oder? Selbst wenn ein Oberlehrer Dich nervt, lass es. Zucke mit den Schultern und denk Dir Deinen Teil. Und nein, auch keine anderen Gesten, wie Zunge rausstrecken.

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Stinkefinger