Identifizierung Fahrer bei Geschwindigkeitsmessung

Fragen der Identifizierung können wichtig sein. Es ist taktisch falsch, voreilig zuzugeben, der Fahrer eines mit überhöhter Geschwindigkeit gemessenen PKW oder eines Fahrzeuges gewesen zu sein, das bei bereits andauernder Rotphase noch über die Kreuzung gefahren ist. Darauf weist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht unserer Kanzlei, Herr Pfuhl-Schubert, hin.

Ist das Messfoto undeutlich oder hat sich das Aussehen des Fahrers zwischen Messung und Verhandlung vor dem Bußgeldrichter erheblich verändert (beispielsweise weil der Fahrer ganz erheblich abgenommen hat), kann das durchaus dazu führen, dass selbst ein forensischer Sachverständiger nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine Identifizierung des damaligen Fahrers und jetzigen Betroffenen im Bußgeldverfahren durchführen kann. Für eine Identifizierung muss eine bestimmte Anzahl von Gesichtsmerkmalen vorliegen, die individuell und vergleichbar sind. Wenn nicht, gilt spätestens dann der Grundsatz im Zweifel für den Betroffenen.

Also: Schweigen ist Gold. Wenn Sie böse Post für eine Identifizierung bekommen sollten, dann besuchen Sie unseren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihre R24 Kooperation in Sachen Verkehrsrecht.

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