Auto nicht liefern und dann dumm fragen

Zwischen einem Autohändler und einem Kunden kommt ein Vertrag zustande über den Ankauf eines Gebrauchtfahrzeuges. Und ab und zu kommt es vor, dass der Kunde dann das Auto nicht liefern will.

In solchen Fällen wird meist ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Unser Anwalt schrieb nun an den Kunden und forderte ihn zur Herausgabe des Fahrzeugs auf. Keine Reaktion. Ebenso wenig reagierte er auf eine weitere Erinnerung. Irgendwann meldete sich ein Anwalt für den Kunden. Er wollte den Kaufvertrag zugeschickt haben. Obwohl sein Mandant ja ein Exemplar davon besitzt.

Daraufhin wurde Klage eingereicht. Weitere Verzögerungen sind in solchen Fällen nicht hinzunehmen.

Nach Klageeinreichung meldete sich der Anwalt für den Kunden erneut und wollte den Kaufvertrag sehen. Die Klage war schon eingereicht, aber noch nicht zugestellt. Eigentlich erübrigt sich damit das Ansinnen. Mit der Klage bekäme er ja den Kaufvertrag. Um jedoch das Verfahren abzukürzen, sandte unser Anwalt der Gegenseite die Klage nebst der Anlage, den Kaufvertrag, zu.

Einen Tag später kommt schon eine kurze Antwort vom Anwalt: sein Mandant wird am nächsten Tag das Auto abgeben. Dann fragt er scheinheilig: „Warum haben Sie nicht den Kaufvertrag auf meine erste Anforderung herausgegeben?“

Nun da gibt es eine einfache prägnante Antwort: „Warum hat Ihr Mandant nicht sofort das Auto herausgegeben?“

Manche Streitigkeiten sind nicht zu verstehen.