Am Steuer mit Drogen erwischt – was nun?

Am Steuer mit Drogen im öffentlichen Straßenverkehr ist keine gute Idee und passiert trotzdem regelmäßig und häufig. Wenn allerdings bei einer Verkehrskontrolle auf Seiten der Polizei der Verdacht aufkeimt, man habe Drogen konsumiert, kann man entweder alles falsch machen oder versuchen, die Situation noch zu retten, was nicht unmöglich ist.

Das beginnt damit, dem allgemeinen gültigen und wichtigen Grundsatz zu folgen: keine Einlassungen gegenüber den Polizeibeamten zu machen und sich keinesfalls damit einverstanden erklären, einen Drogenschnelltest oder gar einen Bluttest durchführen zu lassen. Sie haben das Recht zu schweigen! Dies gilt selbstverständlich auch bei dem Vorwurf am Steuer mit Drogen, selbst bei Alkohol.

Was der Betroffene im ersten Moment als Nichtjurist im Regelfall nicht weiß: Wird man mit Drogen am Steuer angetroffen, so wird zunächst ein sogenanntes Ordnungswidrigkeiten- oder möglicherweise auch Strafverfahren durchgeführt. Dieses Strafverfahren endet nicht unbedingt mit dem Ausspruch von fahrerlaubnisentziehenden Maßnahmen. Das böse Ende kommt im Regelfall erst nach Abschluss des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens: Es meldet sich dann die Führerscheinstelle die entweder sofort die Fahrerlaubnis entziehen möchte oder zunächst eine MPU oder ein ärztliches Gutachten anordnet. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht sieht eigentlich nur eine Variante vor, bei der nach Drogenkonsum in erheblichem Bereich (ab 1 ng/ml) nicht sofort die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle entzogen wird, nämlich ausschließlich beim Konsum von Cannabis.

Ist man am Steuer mit Drogen unterwegs und gibt man dies noch unklugerweise bei der Polizeikontrolle zu, lässt die Entziehung der Fahrerlaubnis und der Verlust des Führerscheins nicht mehr lange auf sich warten.

Doch auch beim Genuss von Cannabis droht Ungemach: Denn nur bei allerhöchstens gelegentlichem Cannabis-Konsum und, so sieht es das Gesetz vor, bei der Fähigkeit des Konsumenten, zwischen Cannabiskonsum und Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen, ist die Fahrerlaubnis nicht sofort weg, allerdings droht die Anordnung einer MPU oder die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur sogenannten Feststellung des Konsumverhaltens. Also schließt sich hier der Kreis: Keinerlei Aussagen, die dann später gegen einen verwendet werden können.

Verweigert man im Übrigen den freiwilligen Drogentest oder die Blutentnahme, so muss entweder ein Richter oder der Polizeibeamte in Übereinstimmung mit der Situation und den Gesetzlichkeiten eine solche Entnahmeanordnung treffen. Hier können durchaus Fehler gemacht werden. Erfolgt die Blutentnahme oder das Drogenscreening dagegen freiwillig, kommt es auf Verfahrensfehler dann überhaupt nicht mehr an.

Jegliche Kooperation und Zusammenarbeit gereicht dem Betroffenen nicht zum Vorteil sondern wird konsequent durch Polizeibehörden, Gericht und Führerscheinstellen gegen ihn verwendet. Ergibt sich also das Problem, dass man bei einer Verkehrskontrolle einen positiven Drogentest durchgemacht hat oder ein positives Blutgutachten vorhanden ist, empfiehlt sich also der sofortige Gang zum Spezialisten für Verkehrsrecht.

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