Tempoverstoß – und jemand anderes soll gefahren sein?!

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Es ist zweifellos unangenehm genug, von der Bußgeldstelle Post mit dem Vorwurf zu bekommen, einen Tempoverstoß begangen zu haben. Es drohen Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot. Man sollte jedoch nicht leichtfertig der Behörde mitteilen, eine andere namentlich konkret benannte Person hätte den Tempoverstoß begangen (falls dem nicht so war). Neben den bußgeldrechtlichen wird man sich noch strafrechtlichen Ärger aufhalsen. Im Zweifel sollte man vor einem solchen Handeln einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, konsultieren.

Es häufen sich zwischenzeitlich die Fälle im Strafrecht, in denen solche Falschangaben wider besseres Wissen konsequent als sogenannte falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) durch Staatsanwaltschaften und Strafrichter verfolgt werden. Danach macht sich derjenige strafbar, der wider besseres Wissen andere einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, z.b. bei einem Tempoverstoß. Die Ahndung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Der sicherlich nachvollziehbare Wunsch, sich bei einem Tempoverstoß vor Punkten zu schützen  und von einem Dritten übernehmen zu lassen, kann sehr schnell ein einschneidender Bumerang werden. Beispielsweise hatte das Amtsgericht Kassel überhaupt kein Problem damit, auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung zu erlassen. Im genannten Fall war es allerdings auch sehr offensichtlich, dass die vom wirklichen Fahrer benannte Person definitiv nicht der Fahrer gewesen sein konnte, weder Alter noch Aussehen stimmten nur ansatzweise.

Ein Punkt in Flensburg nach einem Tempoverstoß ist auf jeden Fall das kleine Übel gegenüber dem Makel, als strafrechtlich vorbestraft zu gelten.

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