Es geht um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, der Volksmund nennt es Fahrerflucht. Beim Ausparken stößt der Fahrer an ein anderes Fahrzeug. Er dreht sich kurz um und entfernt sich vom Parkplatz. Ist ja mittlerweile ein Massenphänomen. Ein Zeuge hat dies aber beobachtet und klemmt einen Zettel mit dem aufgeschriebenen Kfz-Kennzeichen unter den Scheibenwischer. Der Geschädigte sucht die Polizei auf und stellt Strafanzeige wegen Fahrerflucht.
Die Polizei ermittelt den Halter und befragt ihn. Es ist ein junger Mann. Er sagt aus, dass es ein Familienfahrzeug sei. Sowohl er als auch sein Vater nutzen das Fahrzeug wechselseitig. Wer an dem Tag genau gefahren sei, wüsste er nicht mehr. Also lädt die Polizei den Vater vor. Der sagt dasselbe aus. Er könne sich nicht mehr erinnern, wer an dem Tag gefahren sei.
Einige Zeit später bekommt der Vater einen Strafbefehl. Damit erscheint er in der Kanzlei beim Rechtsanwalt zur Bearbeitung des Falls im Strafrecht. Es wird zunächst Akteneinsicht beantragt. Die Akte wird übersandt und eingesehen.
Danach klärt sich das Rätsel um de Verursacher der Fahrerflucht auf. Die Polizei hat natürlich nicht nur den Vater und den Sohn gehört. Vielmehr hat die Polizei auch den Zeugen befragt. Und dieser Zeuge lieferte eine ziemlich gute Beschreibung des Fahrers.
Es war einen Versuch wert.
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