Unlängst ging über den Irrsinn von Behörden durch die juristischen Medien ein Fall, mit dem sich das Verwaltungsgericht Würzburg auseinandersetzen musste (Urteil vom 04.12.2025 – W 9 K 24.1304).
Da war es so, dass ein Ehepaar seit geraumer Zeit auf ihrem eigenen Grundstück Singvögel fütterte. Hierfür benutzen diese Vogelfuttergefäße, welche sie auf dem Boden platzierten.
Das veranlasste selbstredend unsere Behörden, doch die Rechtmäßigkeit dieses Zustandes zu prüfen. Und wie zu erwarten war, gab es selbstverständlich etwas zu beanstanden. Die Jagdbehörde stellte ernsthaft fest, dass sogenanntes „Schalenwild“, auf Deutsch gesagt Wildschweine, ja an dieses Futter herankommen könnten deshalb die Fütterung zwar nicht zu untersagen sei, aber eine Mindesthöhe von 1,50 m festgelegt werde. Selbstredend wurde das Ganze mit einer Frist und der Androhung von Zwangsgeld beseelt.
Über solche Sachverhalte musste nun das Gericht entscheiden und gab den Vogelfütterern Recht. Es ist zwar theoretisch möglich, dass Wildschweine (Schalentiere) in ihrer Not vielleicht manchmal Vogelfutter essen. Aber dass dies auch schon einmal passiert sei, hätten zumindest die Behörden zu beweisen. Mithin: der Bescheid war rechtswidrig.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, wie weit denn die Behörden die Bürokratie in unserem Land vorantreiben, dass derartige Dinge wirklich von einem Gericht geklärt werden müssen.
