Straßenreinigungsgebührensatzung

Straßenreinigungsgebührensatzung ist ein schönes Wort für Galgenmännchen oder Galgenspiel, wie auch immer es heißen mag. Aber diese Satzung gibt es wirklich.

Wozu man die Straßenreinigungsgebührensatzung braucht? Um nachzuschauen, ob man wirklich bezahlen muss. Die Stadt verschickt einen Bescheid. Straßenreinigungsgebühren, 22,50 EUR für das Jahr. Man ist fast geneigt, die Überweisung auszufüllen, wird wohl seine Richtigkeit haben. Aber typisch für den Anwalt, lass uns doch mal einen Blick in diese Straßenreinigungsgebührensatzung werfen.

Oha, die Gebühr fällt nur an, wenn ein Grundstück an bestimmten Straßen angrenzt und von diesen Straßen erschlossen ist. Bestimmte Straßen deshalb, weil eben nicht jede Straße geputzt wird. Nur die Hauptstraßen sozusagen. So weit so gut.

Aber in dem Bescheid steht eine Straße, an die das Grundstück nicht anliegt, von der aus nicht einmal das Grundstück erreichbar ist. Also? Widerspruch schreiben. Nicht mal darauf kann man sich verlassen, dass die Straßenreinigungsgebühren richtig berechnet werden.

Haben sie keine Karten in der Stadtverwaltung zu ihrer Straßenreinigungsgebührensatzung?

Ihre R24 Anwälte