Die Akte muss man nicht kopieren

Bei Akteneinsicht wird in der Regel die Akte kopiert. In einem Widerspruchsverfahren wurde nach erfolgreichem Rechtsmittel die Erstattung der Kosten durch den Rechtsanwalt beantragt. Im Verfahren wurde auch Akteneinsicht beantragt und gewährt.

Nunmehr wurde der Großteil der Kopierkosten der Akte gestrichen. Und zwar hat ein kluger Beamter alle Schreiben und Bescheide, die an den Mandanten gerichtet waren, herausgestrichen. Diese Schreiben befanden sich also im Besitz des Mandanten. Er hätte alle diese Schreiben an den Rechtsanwalt übergeben müssen. Somit hätten diese Schreiben nicht kopiert werden müssen.

Dann müsste allerdings die Akte mal für 4 Wochen zur Verfügung gestellt werden. Denn in der Regel bekommt man von der Mandantschaft nicht die gesammelten Werke. Wenn man nun in der Akte feststellt, dass es Post an den Mandanten gibt, muss man im Zweifel diesen auffordern, nach dieser Post zu suchen. Und erst wenn dieser erklärt, er habe die Post nicht, darf man den Akteninhalt kopieren? Das kann wohl so nicht sein.

Die Rechtsprechung jedenfalls meint dazu, dass hier kein kleinlicher Maßstab angelegt werden kann. Vor allem finden sich immer wieder auf Post an die Mandantschaft Vermerke und Bearbeitungshinweise der Beamten, die in einem solchen Verfahren von Bedeutung sein können.

Mal abgesehen davon, dass dann demnächst die Beamten anfangen, alle Schreiben, die schon an die Mandantschaft gingen, aus der Akte zu entfernen.

Manchmal sind sie schon ganz schön weltfremd.

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