Für GEZ in den Knast? Vielleicht sollte man mal was Neues erfinden?

Hier berichtet ein Anwalt über den Kampf einer GEZ-Verweigerin, eigentlich heißt das Ding ja jetzt Haushaltsabgabe.

Aber wäre es nicht an der Zeit, grundsätzlich darüber nachzudenken? Alle Welt ist sich einig, dass die Programme der öffentlich rechtlichen Anstalten genauso schlecht oder gut sind, wie die der privaten Sender. Welchen öffentlichen Auftrag erfüllen sie nun? Und wieso gibt es dann nicht auch öffentlich rechtliche Zeitungen? Weshalb hat der Staat die Telekom privatisiert, die Bahn, und die Post? Warum also diese Anstalten nicht ebenfalls privatisieren?

Was macht man dann mit der Haushaltsabgabe / GEZ? Da gibt es eine Möglichkeit, bei der wohl die meisten Menschen zahlen würden. Nehmt es als Kulturabgabe. Regelmäßig liest man, dass die Theater, Museen und andere Kunst- und Kultureinrichtungen nicht genügend Finanzmittel haben. Warum also nicht dieses Geld der GEZ zweckgebunden genau dafür einsetzen? Wurde nicht in letzter Zeit viel über die deutsche Kultur und deren Erhalt geschwafelt geredet?

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Straßenreinigungsgebührensatzung

Straßenreinigungsgebührensatzung ist ein schönes Wort für Galgenmännchen oder Galgenspiel, wie auch immer es heißen mag. Aber diese Satzung gibt es wirklich.

Wozu man die Straßenreinigungsgebührensatzung braucht? Um nachzuschauen, ob man wirklich bezahlen muss. Die Stadt verschickt einen Bescheid. Straßenreinigungsgebühren, 22,50 EUR für das Jahr. Man ist fast geneigt, die Überweisung auszufüllen, wird wohl seine Richtigkeit haben. Aber typisch für den Anwalt, lass uns doch mal einen Blick in diese Straßenreinigungsgebührensatzung werfen.

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Die Zustellung: kein Nachweis durch die Verwaltung?

Eine Zustellung ist gegebenenfalls nachzuweisen. Das verdeutlicht folgender Fall: Eine Behörde will einem Unternehmer das Gewerbe untersagen. Der Unternehmer wird irgendwann aufgefordert, sein Gewerbe abzumelden. Auf Rückfrage erklärt die Behörde, die Zustellung des Bescheides über die Gewerbeuntersagung an den Unternehmer sei erfolgt. Daher müsse er nun das Gewerbe abmelden. Der Bescheid sei rechtskräftig.

Der Unternehmer gibt an, dass keine Zustellung erfolgt sei. Also wird bei der Behörde nachgefragt, ob es einen Nachweis der Zustellung gibt. Die Behörde bejaht, gibt den Zugangsnachweis jedoch nicht heraus. Man sei nicht verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren. Danach war eigentlich nicht gefragt worden.

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Die Akte muss man nicht kopieren

Bei Akteneinsicht wird in der Regel die Akte kopiert. In einem Widerspruchsverfahren wurde nach erfolgreichem Rechtsmittel die Erstattung der Kosten durch den Rechtsanwalt beantragt. Im Verfahren wurde auch Akteneinsicht beantragt und gewährt.

Nunmehr wurde der Großteil der Kopierkosten der Akte gestrichen. Und zwar hat ein kluger Beamter alle Schreiben und Bescheide, die an den Mandanten gerichtet waren, herausgestrichen. Diese Schreiben befanden sich also im Besitz des Mandanten. Er hätte alle diese Schreiben an den Rechtsanwalt übergeben müssen. Somit hätten diese Schreiben nicht kopiert werden müssen.

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