Finanzamtspost: B wie Bußgeldbescheid vom Finanzamt

Ein Bußgeldbescheid vom Finanzamt? Üblicherweise erhält man solche Post, wenn man im Straßenverkehr zu schnell war. Jedoch kann ein derartiger Bescheid auch vom Finanzamt kommen. Wenn man beispielsweise bei seiner Steuererklärung etwas geschummelt hat.

Wenn durch unrichtige oder unvollständige Angaben Steuern verkürzt, also zu wenig gezahlt werden, muss dies nicht in jedem Fall eine Straftat, wie die Steuerhinterziehung, sein. Es kann auch eine Ordnungswidrigkeit sein. Das ist beispielsweise gegeben, wenn Sie zu viele Kilometer für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte angeben. Also wenn Sie nur ein wenig schummeln. Das ist dann ein Fall für einen Bußgeldbescheid vom Finanzamt.

Das Finanzamt kann dann Sie zunächst zu einer Stellungnahme auffordern. Das Finanzamt wird Sie hier in der Regel befragen, warum Sie etwas getan oder unterlassen haben.

Nach einer entsprechenden Stellungnahme und angesichts Ihres bisherigen steuerlichen Verhaltens setzt dann der Finanzbeamte ein Bußgeld in einer bestimmten Höhe fest. Dazu gibt es eben den Bußgeldbescheid vom Finanzamt.

Sie haben natürlich dann das Recht, gegen einen solchen Bußgeldbescheid vom Finanzamt Rechtsmittel einzulegen. Sie können das Bußgeld insgesamt anfechten, Sie können sich aber auch beispielsweise gegen die Höhe des Bußgeldes wenden. Hier empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen.

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