Die BuStra, die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes, wirft dem Beschuldigten vor, gewerblich Schrott gesammelt, verkauft und nicht versteuert zu haben. Bei einer Kontrolle bei einem Schrotthändler waren entsprechende Quittungen des Beschuldigten gefunden worden. Es geht um insgesamt vielleicht 10.000 EUR über mehrere Jahre verteilt.
Nachdem der Beschuldigte uns den Sachverhalt erläutert hatte, schrieben wir an die BuStra. Aus Sicht des Mandanten war es sogenannte private, nicht steuerpflichtige Vermögensverwaltung. Er hatte sein Grundstück beräumt und den vom Vater und Großvater gelagerten Schrott nach und nach zu Geld gemacht. Es wurde bei der Steuerstrafstelle die Akte angefordert und eingesehen. Daraus ließen sich keinerlei Beweise für eine Straftat entnehmen.
Die BuStra sah das dennoch anders. Sie schrieb, dass der Beschuldigte doch vormittags beim Schrotthändler war. Das ergebe sich aus den Ankaufsunterlagen. Und der Beschuldigte möge endlich anerkennen, dass die Erlöse zu versteuern sind. Andernfalls wird man den Arbeitgeber des Beschuldigten dazu hören müssen. Und ein Steuergeheimnis würde hier nicht bestehen.
Was für Belege hat die BuStra da noch? In der übersandten Akte waren keine Belege. Aber davon abgesehen: Was soll das mit dem Arbeitgeber? Was passiert da wohl? „Guten Tag, wir kommen von der BuStra. Ihr Arbeitnehmer wird der Steuerhinterziehung verdächtigt. Kann es sein, dass er Ihr Altmetall privat versilbert hat?“ Und das Steuergeheimnis gilt plötzlich auch nicht mehr?
Akte unvollständig, so das keine Aufklärung betrieben werden kann. Der Mandant arbeitet in Schichten, also kann er durchaus vormittags in seiner Freizeit beim Schrotthändler gewesen sein. Und dann noch die Drohung der BuStra, wenn er nicht endlich bereit zum Steuern zahlen ist, seinen Arbeitgeber zu besuchen.
Das passiert gerade aktuell hier bei uns. Nicht in den USA unter Präsident Trump.
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