Steuerstrafverfahren: Hoeneß kann man nicht umrechnen

In einem aktuellen Steuerstrafverfahren geht es „nur“ um EUR 500.000,00. Weit weg also von den 28,5 Mio. EUR des Herrn Hoeneß.

Der Mandant möchte natürlich vor der Verhandlung wissen, was ihn denn nun erwartet. Aus dem Bauch heraus wird ihm mitgeteilt, dass er mit einer Bewährungsstrafe noch rechnen kann, zwischen sechs Monate und zwei Jahren.

Jedenfalls darf er nicht darauf vertrauen, dass das Strafmaß des Herrn Hoeneß und der Betrag in seinem Steuerstrafverfahren umgerechnet werden auf seine EUR 500.000,00.

Nach der Verhandlung verkündete dann das Gericht das Urteil: 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Aber schade ist es doch, dass man solche Steuerstrafverfahren, wie das von Herrn Hoeneß, nicht tatsächlich für eine Umrechnung benutzen kann. Denn unser Steuerhinterzieher müsste dann für ein Drittel eines Monats, also zehn Tage, hinter Gitter. Unabhängig davon wäre das Strafmaß berechenbarer. So unterscheiden sich die Strafen von Gericht zu Gericht.

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