Die Corona Krise und die Hilfen in Sachsen

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Für die Corona Krise hat jedes Bundesland eigene Spielregeln aufgestellt. In Sachsen gibt es z.B. nur Darlehen. Diese sind 3 Jahre tilgungsfrei und dann in 10 Jahren zurück zu zahlen. Aber es bleibt eben ein Darlehen. Viele kleine Unternehmen nehmen davon Abstand. Auch ältere Unternehmer, denn sie wollen im Ruhestand nicht noch Schulden haben.

Der Bund hat nun ein Soforthilfeprogramm für die Corona Krise aufgelegt. Das soll seit dem 30.03.2020 beantragt werden können. In Sachsen ging am 30.03. nichts, am 31.03. sind die Server immer noch gestört. Aber das könnte das geringere Problem sein. Einem Screenshot aus der Online-Antragstellung offenbart momentan folgendes:

Den Zuschuss gibt es wenn:

  • ein Umsatzrückgang im zurückliegenden Monat von mehr als 50 % vorliegt. Beispiel 1: Antrag März: Also Umsatzrückgang im Februar von 50 %? Und Beispiel 2 Antrag im April Umsatzrückgang im März 50 %.
  • oder mehr als die Hälfte der Aufträge weggefallen ist.

Okay, zum 23.03.2020 begannen die Maßnahmen zur Corona Krise. Schon nach Adam Ries wird man, im Februar schon gar nicht, und im März auch nicht, keinen Umsatzrückgang von 50 % gehabt haben. Und ebenso nicht diesen Auftragsrückgang. Das bedeutet, Antragstellung frühestens zum 01.05.2020, weil dann der zurückliegende Monat April tatsächlich 50 % Rückgang gehabt haben wird (zumindest bei denen, die schließen mussten).

Weiterer Passus: Es ist zu erklären, dass die Schwierigkeiten unter anderem nicht mit anderen Mitteln ausgeglichen werden können. bedeutet das, dass zunächst eigene private Mittel einzusetzen sind?

Wenn das wirklich die Bedingungen sind, kann man den Leuten nur raten, keine Anträge zu stellen. Denn als Letztes erfolgt die Belehrung über die Strafbarkeit des Subventionsbetruges. Ihre R24 Kooperation.

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