Das Steuer-ABC: C wie CH-für Schweiz

CH ist das Autokennzeichen der Schweiz. So sind die Schweizer Bürger, wenn sie durch Deutschland fahren, schon von weitem zu erkennen. Die Schweizer werden vom deutschen Fiskus unter den Generalverdacht der Unterstützung bei Steuerhinterziehung gestellt. Das führte schon zu einigen Auswüchsen.

So setzte beispielsweise die SPD sich durch und verhinderte den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. Man wolle die potentiellen Steuerhinterzieher nicht begünstigen. Das Abkommen sah u. a. vor, dass die Geldanleger eine Möglichkeit bekommen hätten, ihre „Schwarzgelder“ wieder weiß zu waschen. Prominentestes Opfer war Uli Hoeneß.

Stattdessen gebärdete sich die deutsche Politik in Raubrittermanier und bedrohte die Schweiz derart, dass dadurch das Bankgeheimnis zu Fall kam.

Jetzt darf jeder, der in der Schweiz Geld zu liegen hat, damit rechnen, dass regelmäßige Auskünfte der Schweizer Banken an die deutschen Finanzämter erteilt werden. Also bei der nächsten Steuererklärung nicht vergessen: Auch die Zinseinkünfte in der Schweiz sind mit anzugeben.

Und die Frage wird auftauchen: Wie haben Sie denn in den Jahren zuvor diese Zinseinkünfte besteuert? Vielleicht hilft ja eine Selbstanzeige.

Ihre R24 Steuerberater