Das Steuer-ABC: B wie Betriebswagen

Der Betriebswagen mag für einige Manager großer Unternehmen ein Luxusartikel sein. Für viele Arbeitnehmer ist der Betriebswagen jedoch ein notwendiges Mittel, um ihre Arbeitsverpflichtungen zu erfüllen. Luxus steht dabei meist nicht im Vordergrund.

Es gab einmal eine Regierung, in der Farblehre rot-grün , die glattweg bei der Europäischen Union eine Ausnahme von der Umsatzbesteuerung für Betriebswagen beantragte und erhielt. In dem Antrag wurde behauptet, dass gerade bei Betriebswagen überwiegend Steuerhinterziehung begangen werden würde. Das war die Zeit, als die Vorsteuer auf Betriebswagen nur noch zur Hälfte anerkannt wurde. Einige Jahre später durften dann die deutschen Steuerzahler erfahren, wie ihre eigene Regierung sie einschätzte.

Aber auch heute noch machen die Betriebsprüfer der Finanzämter Jagd auf Betriebswagen. Denn es ist lukrativ. Wenn beispielsweise der Betriebswagen angegeben wird mit einem Listenpreis von 30.000,00 €, so ist der Vorteil aus der privaten Nutzung eines Betriebswagens monatlich mit 300,00 € zu versteuern. Stellt sich aber heraus, dass das Fahrzeug beispielsweise durch das Zubehör nicht nur 30.000,00 € sondern 40.000,00 € kosten würde, erhöht sich der monatliche geldwerte Vorteil auf 400,00 €. Bei der Masse der Fahrzeuge macht dies immerhin einiges aus.

So ist es nicht verwunderlich, dass die Deutsche Rentenversicherung und die Finanzämter sich nicht mehr mit der Vorlage von Rechnungen begnügen. Sie schreiben die Autohäuser an und bitten um Auskunft, wie das verkaufte Fahrzeug beim Hersteller im Listenpreis eingestuft ist. Die Autohäuser sind auch noch so nett und erteilen Auskunft. Hier kann man den Unternehmen nur empfehlen, das nächste Auto woanders zu kaufen.

Unabhängig davon klafft natürlich eine riesige Lücke. Welches Fahrzeug wird noch zum Listenpreis verkauft? Weshalb die Hersteller überhaupt Mondpreise als Listenpreise angeben, dürfte wohl in der Rabattpolitik liegen. So können die Händler gemütlich 10 oder 20 % Preisnachlass einräumen. Dass es sich dabei um keine echten Nachlässe handelt, dürfte wohl ebenso feststehen.

Hier hilft nur eins: Konsequent Fahrtenbuch führen.

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