Dem Volk aufs Maul geschaut

Dem Volk aufs Maul geschaut, dieser Ausspruch soll von Martin Luther stammen. Vor diesem Hintergrund hat er die Bibel ins Deutsche übersetzt. Auch in Gerichtsverhandlungen kann man dem Volk aufs Maul schauen.

Es war Beweisaufnahme mit 5 Zeugen im Gericht angesetzt. Das Ganze zog sich in die Länge, für jeden Zeugen wurde eine Dreiviertel Stunde gebraucht. Gleichzeitig musste man dennoch konzentriert bleiben, da mitunter jeder Zungenschlag von Bedeutung sein kann und Nachfragen erfordert.

Zum Schluss kam eine junge Frau als Zeugin. Sie sollte zur Anzahl der Termine eines Mitarbeiters beim Geschäftsführer des Unternehmens Auskunft geben. Einer der Anwälte fragte nach: „Wissen Sie zufällig, ob noch andere Termine stattgefunden haben, zum Beispiel auf dem Flur, zwischen Tür und Angel, oder wenn man sich sonst so in der Firma getroffen hat?“

Darauf meinte die Zeugin: „Nein. Ich hänge dem Chef doch nicht ständig am Rockzipfel.“  Gut gesprochen. Die Richterin diktierte dies auch wirklich in das Protokoll. „Die Zeugin hängt dem Chef nicht ständig am Rockzipfel.“ Schöne, wenn  auch Richter dem Volk aufs Maul schauen.

Schade, dass nicht alle Zeugenbefragungen so unterhaltsam sind.

Ihre R24 Anwaltskanzlei