Stillstand der Rechtspflege? Oder das Gericht hat keine Lust!

In einem zivilrechtlichen Verfahren, also im Rahmen der Rechtspflege, geht es um Ansprüche aus einem Schuldschein. Der Kläger präsentiert einen Schuldschein und behauptet, der Schuldner hätte noch nicht gezahlt. Der Schuldner entgegnet, das Darlehen wäre für den Kauf eines Fahrzeuges gewesen. So steht es auch in dem Schuldschein. Er hätte den als Sicherheit hinterlegten Kfz-Brief bereits zurückerhalten. Demzufolge bestünde die Schuld nicht mehr. In dem Schuldschein wird auch der Kfz-Brief ausdrücklich erwähnt mit der Übergabe an den Gläubiger als Sicherheit.

Es kann zunächst dahingestellt bleiben, wer von den Parteien hier wirklich recht hat oder etwas beweisen kann. Hier geht es mal um die Rechtspflege. Die Klage wurde Anfang 2015 eingereicht. Nach einem Geplänkel, also dem Austausch von Schriftsätzen, wie es üblich ist, setzte das Gericht einen Termin an. Die Terminierung erfolgte Ende Januar 2016. Für wann? Für Januar 2017. Das bei unteren Gerichten in der Rechtspflege untypisch.

Nach gut einem Jahr traf man sich also zur mündlichen Verhandlung. In der Verhandlung wurde dann festgestellt, dass die vom Beklagten angegebene Zeugin wohl zu hören sein wird. Das Gericht hat es trotz einjähriger Ladungsfrist für nicht notwendig befunden, die Zeugin bereits zu dem Termin zu laden. Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung erklärt das Gericht, dass nun ein neuer Termin stattfinden wird, um die Zeugin zu befragen. Wann dieser Termin ist?

Im November 2017. Das ist in der Rechtspflege nicht nur untypisch, das ist schon Stillstand.

Für einen Prozess vor dem Amtsgericht, also wegen einer Forderung von weniger als 5.000,00 €, terminiert das Gericht immer mit einem Abstand von fast einem Jahr. Das kann nur bedeuten, dass der Rechtsstaat an seine Grenzen gelangt ist. Die Richter könnten drastisch überlastet sein. Es könnte aber auch sein, dass der betreffende Richter einfach nur keine Lust hat. Möglicherweise steht er kurz vor der Rente und versucht, sich mit solchen langen Terminvergaben vor unliebsamen Verfahren zu schützen. Wenn er in der Zwischenzeit in Rente geht, bekommt dann die weiteren Verfahren ein anderer Richter zugewiesen.

In der mündlichen Verhandlung murmelte der Richter nur sehr leise und unverständlich vor sich hin. Die betroffenen Parteien haben ihn mehrfach aufgefordert, lauter zu reden. Offensichtlich hatte er dazu auch keine Lust. Er befragte dann die Parteien, weshalb sie ihn überhaupt belästigen würden. Wenn sie schon seine Zeit verschwenden, sollten sie doch alles in ihren Schriftstücken gleich richtig und vollständig vortragen, dann würden sie ihm nicht die Zeit rauben.

Es spricht also Vieles dafür, dass der Richter schlicht keine Lust hat. Auch das scheint ein Rechtsstaat ertragen zu müssen. Dem Ansehen der Rechtspflege ist dies aber abträglich.

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