Stillstand der Rechtspflege? Oder das Gericht hat keine Lust!
In einem zivilrechtlichen Verfahren, also im Rahmen der Rechtspflege, geht es um Ansprüche aus einem Schuldschein. Der Kläger präsentiert einen Schuldschein und behauptet, der Schuldner hätte noch nicht gezahlt. Der Schuldner entgegnet, das Darlehen wäre für den Kauf eines Fahrzeuges gewesen. So steht es auch in dem Schuldschein. Er hätte den als Sicherheit hinterlegten Kfz-Brief bereits zurückerhalten. Demzufolge bestünde die Schuld nicht mehr. In dem Schuldschein wird auch der Kfz-Brief ausdrücklich erwähnt mit der Übergabe an den Gläubiger als Sicherheit.