Angebote für Insolvenzverfahren in England? Vorsicht!

In Deutschland ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen, ist sicher nicht einfach. Man muss schon eine Menge Zeit und Geduld mitbringen, um nach langer Zeit eine sogenannte Restschuldbefreiung zu erhalten.

Im Internet und in anderen Medien gibt es immer wieder Hinweise auf kürzere Insolvenzverfahren, beispielsweise in England. Es klingt natürlich verführerisch, dass man innerhalb von zwölf Monaten eine Restschuldbefreiung erhalten soll. Man würde sich jede Menge Zeit sparen und könnte nach einem Jahr wieder unbeschwert sein Leben fortführen.

Jedoch gibt es dabei einige Voraussetzungen, die nur im Kleingedruckten zu finden sind. Zunächst soll dieses Insolvenzverfahren nur für Selbstständige und Unternehmer oder Freiberufler aller Art sowie für Rentner und Pensionäre möglich sein. Damit ist schon die große Masse der sogenannten Verbraucherinsolvenzen ausgeschlossen.

Man solle 10.000,00 € bis 20.000,00 € für eigene Wohn- und Lebens-haltungskosten in England sowie für die sogenannten Beratungs- und Serviceleistungen des Unternehmens aufbringen, das die Insolvenz für Jemanden organisiert. Schließlich muss man auch noch zeitlich und räumlich eine gewisse Zeit in England leben, arbeiten wäre ideal, aber wohl nicht zwingend notwendig. Spätestens bei den 10.000,00 € bis 20.000,00 € dürften viele Betroffene, die in eine Insolvenz gehen müssen, scheitern. Denn das Insolvenzverfahren wird ja in der Regel beantragt, weil man eben kein Geld mehr hat.

Weiter hinten im Kleingedruckten findet sich dann der Hinweis, dass man zwar mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Restschuldbefreiung innerhalb von zwölf Monaten erwirkt. Jedoch in angeblich extrem seltenen und natürlich nur vom Mandanten zu verantwortenden Fällen kann die Entschuldung sich etwas verzögern. Auch das dürfte schon Vieles zunichtemachen. Meistens sind die extrem seltenen und vom Mandanten zu verantwortenden Fälle der Standard. Eher dürfte dann die Befreiung von der Restschuld innerhalb von zwölf Monaten die Ausnahme sein.

Daher kann Allen nur geraten werden, die Finger von solchen Modellen zu lassen. Es mag zwar mühselig sein, in Deutschland durch ein Insolvenzverfahren zu gehen. Jedoch dürfte es ehrlicher sein. Und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Restschuldbefreiung nach Ablauf der gesetzlichen Fristen auch in Deutschland Bestand hat, ist bei einem deutschen Insolvenzverfahren sowieso höher, als bei einer im Ausland durchgeführten Insolvenz.

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