Wie man eine Forderung verringert

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In einem Rechtsstreit forderte die Gegenseite insgesamt knapp 16.000,00 € vom Mandanten. Es stand die mündliche Verhandlung an. Mit dem Mandanten wurde besprochen, dass er dem Grunde nach schlechte Karten hat. Die Forderung war lediglich hinsichtlich der Höhe zu bestreiten. Es wurde ihm angeraten, einen geeigneten Vergleichsvorschlag zu unterbreiten.

Sodann wurde der Vorschlag an das Gericht übermittelt. Der Mandant würde knapp 5.800,00 € an die Gegenseite zahlt. Da er nur ein geringes Einkommen hat, würde ihm nachgelassen, die Forderung in Raten zu begleichen. Es dauerte nicht lang und schon kam die grundsätzliche Zustimmung vom Rechtsanwalt des Klägers zum Vergleich. Lediglich hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten wurde noch etwas gefeilscht. Schließlich wurde auch hier Einigung erzielt.

Es zeigt sich immer wieder, dass auch mit Vergleichsverhandlungen trotz anhängiger Verfahren vernünftige Ergebnisse erzielt werden können.

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