Spam: Werbemails und die Entscheidungen der Gerichte

Wie hier berichtet wird, schreibt ein Amtsgericht in Sachen Werbemails offenbar Rechtsgeschichte. Oder versucht es. Bestätigungsmails über die Eröffnung eines Kundenkontos werden als unerlaubte Werbemails eingestuft. Falls der Empfänger kein Konto eröffnet hat. Also wenn sich jemand vertippt hat oder als Joke ein Kundenlonto für einen Dritten einrichtet.Lässt man die Bestätigung in Zukunft weg, erfährt der Betreffende nicht, dass jemand seine Mailadresse benutzt, um vielleicht Betrügereien zu begehen. Dann hat er halt hinterher das größere Problem. Er könnte verklagt werden, weil er angeblich Lieferungen bekam oder Rechnungen nicht bezahlte. Aber Hautsache, er bekommt keine Werbemails.

Andererseits wird es schwierig, Gerichte zu finden, die sich damit beschäftigen wollen. Da gibt es vielfach die Meinung, Werbemails seien nicht so schlimm, könne man löschen. Wozu also ein Gericht anrufen?

Erster Trick: nicht zuständig sein. Fliegender Gerichtsstand? Plötzlich wird nicht mehr geflogen. Wenn das nicht hilft, 2. Trick: Streitwerte runter setzen. So tief, dass kein Anwalt sich bücken wird.

Tja es sind eben unabhängige Richter. Und absolut unabhängig sind sie bei Streitwerten, die keine Rechtsmittel mehr zu lassen, siehe § 511 ZPO. Und darunter lassen sich immer Streitwerte einordnen, wenn es beispielsweise um Werbemails geht. Freie Fahrt für freie Bürger, äh nein: freie Bahn für unabhängige Richter.

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