Das Gerichtsfernsehen und die Realität in Deutschland

Es gibt ja noch kein echtes Gerichtsfernsehen. In einem Schadenersatzprozess sitzt der Kläger neben seinem Rechtsanwalt und beobachtet das Geschehen. Die Richterin spricht. Danach äußert sich der Rechtsanwalt des Klägers und fasst die Klage noch einmal zusammen. Sodann ist die Beklagte dran und darf ihre Sicht schildern.

Wahrscheinlich war es dem Kläger zu ruhig. Dar Ablauf der Gerichtsverhandlung entsprach wohl nicht seinen Erwartungen. Die wurden wahrscheinlich durch das typische Gerichtsfernsehen geweckt.

Er begann wie im Gerichtsfernsehen, ständig dazwischen zu rufen. Er unterbrach alle anderen Verhandlungsteilnehmer. Schließlich versuchte der Rechtsanwalt der Beklagten, ihn zur Ruhe zu bringen: „Sie hatten das Wort, jetzt darf die Beklagte in Ruhe reden.“ Es half nicht.

Zum Schluss hatte die Richterin genug. Sie sprach zum Rechtsanwalt des Klägers: „Bitte gehen Sie mit Ihrem Mandanten hinaus und erklären Sie ihm, wie das in einer Gerichtsverhandlung so abläuft.“ Offensichtlich hatte sie erkannt, dass der Kläger zu viel Gerichtsfernsehen konsumiert hatte.

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