Schnelles Gericht

Schnelles Gericht, nichts zum Essen, sondern Gerichtsverhandlung. In einem Verfahren wegen einer Forderung teilt die Mandantschaft mit, sie hätte die Nase voll. Sie würde die Forderung anerkennen. Die Lebenszeit ist ihr zu wichtig, um sie für ein Gerichtsverfahren zu verschwenden. Löblich.

In drei Tagen soll die mündliche Verhandlung sein. Also flugs ein Anerkenntnis abgegeben und die Aufhebung des Termins angeregt. Und damit es schnell geht, direkt im Parteibetrieb an die Rechtsanwälte der Gegenseite zugestellt.

Um 10.00 gefaxt. Um 12.00 Anruf des Gerichts: Der Termin ist aufgehoben.

Das ging schnell. Da hatte wohl noch jemand keine Lust. Daher schnelles Gericht.

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