Der Einigungsrichter

Es gibt sie, Einigungsrichter. In einem Erbrechtsstreit ging es um einen Pflichtteil. Die Mutter war enterbt worden, von ihrer Mutter waren die Enkel sozusagen direkt bedacht worden. Es war ein sehr persönlich emotional belastetes Verfahren. Der Einigungsrichter war sehr einfühlsam während der gesamten Verhandlung zu beiden Parteien.

Schließlich versuchte er eine Einigung herbeizuführen. Die Mutter wollte von den Immobilien ausgehend einen Betrag von 90.000 € von ihren Kindern haben. Die Kinder hatten aber lediglich Sachwerte geerbt. Das machte die Sache schwierig.

Der Einigungsrichter unterbreitete den Vorschlag, sich bei 50.000 € zu einigen. Die Verhandlung wurde unterbrochen, die Parteien berieten sich mit ihren Anwälten.

Danach meinten die Kinder, sie könnten höchstens 20.000, vielleicht 25.000 € aufbringen. Die Mutter meinte, sie wolle wenigstens 65.000 € haben. Nun hätte man die Vergleichsverhandlung für gescheitert erklären können.

Nicht jedoch bei diesem Einigungsrichter. Er versuchte weiterhin, eine Einigung zu erzielen. Als einer der Anwälte meinte, man könne ja eine Bedenkzeit von 14 Tagen gewähren und schauen, ob bis dahin die Parteien sich das ausreichend durchdacht hätten, lehnte er dies ab.

Aus seiner Erfahrung heraus als Richter würde so etwas nicht funktionieren. Wenn sich die Parteien nicht sofort einigen, gibt es später auch keine Einigung mehr. Er blieb also hartnäckig. Erneut wurde die Verhandlung zur Beratung unterbrochen.

Die Kinder beschlossen, in den sauren Apfel zu beißen und die 50.000 € zu zahlen. Als die Verhandlung weiterging, meinte die Mutter, sie wolle wenigstens 55.000 € haben. Erneut wurde gefeilscht und verhandelt. Schließlich einigte man sich auf 52.500 €.

Insgesamt dauert die Verhandlung fast 2 Stunden. Der Einigungsrichter bewies sehr viel Geduld. Am Ende hat er möglicherweise nicht nur die Einigung herbeigeführt, sondern auch für einen Rechtsfrieden zwischen den Parteien gesorgt.

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