Nach über drei Jahren findet eine abschließende Gerichtsverhandlung zu einem Fall in einem Schadenersatzprozess statt. Es geht um Verdienstausfall, Schadensersatz für Sachwerte und so weiter. Die Versicherung hat in diesem Fall mit fast allen Ansprüche so ihre Probleme, diese anzuerkennen. Vor anderthalb Jahren fand bereits eine erste Verhandlung statt. Nun also diese zweite Runde in dieser Angelegenheit.
Die Richterin führt umständlich in den Fall ein. Ihre Einführungen klingen so, als wenn sie noch über die bisherigen Stellungnahmen weitere Schriftsätze von den Parteien erwartet. Nach ihrem Vortrag haben die Parteien das Wort.
Der Anwalt der Versicherung: „Der Fall ist ausgeschrieben. Hier ist nichts mehr vorzutragen.“
Dem konnten wir uns nur anschließen. Nun bleibt der Richterin nichts anderes übrig, als doch eine Entscheidung zu treffen.
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