Der Mindestlohn ist nicht kompliziert, meint die Ministerin

Der Mindestlohn ist ja gaaaanz einfach, klar doch. In der sächsischen Zeitung stand vor kurzem ein Artikel über eine Konferenz der Arbeitsministerin mit Handwerkern in Chemnitz. Dort wurde der Mindestlohn durch die Ministerin verteidigt. Unter anderem mit den Worten, dass der Mindestlohn nicht so kompliziert sei. Vielmehr hätten die Steuerberater und Rechtsanwälte ihre Klienten nicht richtig informiert. Sie sagte, nichts gegen Steuerberater, aber die verstehen nichts vom Arbeitsrecht. Nichts gegen die Ministerin, aber hat sie schon mal versucht Lohn zu rechnen? Und das soll ohne Kenntnisse des Arbeitsrechts gehen?

Nicht der Mindestlohn und seine Vorschriften sind kompliziert, sondern Steuerberater oder Rechtsanwälte stellen diese nur übertrieben gegenüber ihren Kunden dar. Ja, das wird es sein. Nicht das Steuerrecht ist kompliziert, die Steuerberater stellen es nur so dar. Nicht die PKW-Maut ist kompliziert, die Journalisten machen es nur kompliziert. Medizin und Krankheiten sind nicht kompliziert, die Ärzte sind dran schuld.

Aber die Ministerin hat nicht an allem schuld. Auf einer Pressekonferenz meinte eine Gastwirtin, dass der Mindestlohn und die Vorschriften sehr kompliziert geworden seien. So habe ein Angestellter nach 6 Stunden Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Sollen dann etwa die Gäste auf das Essen warten?

Nun liebe Gastwirtin, das Arbeitszeitgesetz wurde nicht erst dieses Jahr eingeführt. Das galt schon immer. Und eigentlich sollten die Zeiten des Manufakturkapitalismus überwunden sein. Dass ein Arbeitnehmer nach 6 Stunden mal 30 Minuten Pause machen darf, ist wohl nicht so lebensfremd sein.Und schließlich kann man die Pausen auch so planen, dass der eine Mitarbeiter Pause macht und der andere Mitarbeiter weiter arbeitet. Schließlich müssen die Pausen nicht genau nach 6 Stunden genommen werden, sie können beispielsweise auch nach 5 Stunden gewährt werden. Das Arbeitszeitgesetz schreibt lediglich vor, dass bei einer Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden eine 30-minütige Pause zu gewähren ist.

Der Mindestlohn wird uns also noch eine Weile beschäftigen. So unter anderem auch mit Haftungsfragen. So soll der Mindestlohn auch mit einer Haftung des Auftraggebers für die Erfüllung der Vorschriften ihrer Auftragnehmer haften. Das führt dazu, dass Auftraggeber komplizierte mehrseitige Verträge entwickeln, die ihre  Auftragnehmer zu unterschreiben haben. Darin steht dann, dass der Auftragnehmer regelmäßig zu melden, Einsichtnahme in die Bücher zu gewährleisten und selbst Kontrollen durch den Auftraggeber zu dulden hat. Das kann wohl nicht der Sinn der Mindestlohn – Vorschriften sein.

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