Wie man eine Kündigungsschutzklage zügig erledigt

Typischer Fall bei einer Kündigungsschutzklage: Der Arbeitgeber kündigte dem Arbeitnehmer fristlos. Aus seiner Sicht hatte der Arbeitnehmer sich ungebührlich verhalten. Mit ihm vor Kundschaft lautstark diskutiert und sehr langsam gearbeitet. Obwohl er in einer Probearbeitswoche zuvor das ganze Gegenteil war.

Es kam wie immer. Einige Tage später ging die vom Rechtsanwalt des Arbeitnehmers eingereichte Kündigungsschutzklage zu. Er bot ausdrücklich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an. Damit kam der Chef zu uns.

Blöd war, dass er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen hatte, demzufolge nicht einmal eine Probezeit vereinbart war. Der Arbeitnehmer war eine Woche zuvor mit Billigung der Arbeitsagentur zur Probe gewesen und hatte sich da zumindest anständig benommen. Deshalb übernahm der Arbeitgeber ihn und wollte bei Gelegenheit einen Arbeitsvertrag ausfertigen.

Also was tun? Okay, dem Chef wurde geraten, sofort dem Anwalt mitzuteilen, dass er der Kündigungsschutzklage anerkennt, die Kündigung für unwirksam erklärt und der Arbeitnehmer am nächsten Tag zur Arbeit erscheinen solle.

Der Arbeitnehmer kam. Aber nicht um zu arbeiten. Er wollte nun das Arbeitsverhältnis beenden und ließ sich eine rückdatierte Kündigung während der Probezeit geben.

Tja, wie es immer wieder vorkommt: Diese Kündigungsschutzklage war nicht auf Arbeiten ausgerichtet, sondern eher der Versuch, eine Abfindung abzufassen.

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