Der Rechtsstaat – ein Pakt dafür

In neuerer Zeit ist der Rechtsstaat in aller Munde.

Die Bundesregierung schließt einen „Pakt für den Rechtsstaat“, die CDU/CSU befasst sich mit dem Hashtag #StarkerStaat und der Verfassungsgerichtspräsident a. D. spricht von der „Erosion des Rechtsstaats“. Doch was bedeutet dieser ominöse und inflationär gebrauchte Begriff des „Rechtsstaats“?

Der Rechtsstaat ist ein Staat, der das von seiner Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht und sich der Kontrolle unabhängiger Richter unterwirft. Das bedeutet, dass ein Staat besonders rechtsstaatlich ist, wenn er insbesondere das Prinzip der Gewaltenteilung erfüllt und einhält. Je mehr dieses eingehalten wird, desto mehr ist davon auszugehen, dass der Staat „rechtsstaatlicher“ wird. Nur, wenn der Richter sich an Recht und Gesetz hält, dieses also nicht über- oder unterschreitet, ist von Rechtsstaatlichkeit im eigentlichen Sinne auszugehen.

Das bedeutet aber auch, dass der Bürger durch den Rechtsstaat vor Über- und Unterschreitungen geschützt werden muss, mithin z. B. der Tatrichter nicht vom Ergebnis, sondern von rechtlichen Normen her agieren sollte. Ein Rechtsstaat schützt daher den Bürger vor unrechtmäßigen Entscheidungen.

Diese Definition und Ansichten scheinen allerdings seit geraumer Zeit für gewisse Mitglieder der Regierung und des Parlaments nicht mehr so zu gelten. Der Begriff des Rechtsstaats wird mehr in dem Zusammenhang verwendet, dass mehr Repression gegen Einzelne oder Viele durchgesetzt werden sollten und auch bestimmte Gesetze und Normen nicht die gebotene Anwendung finden sollten. Mit der Gewaltenteilung nimmt man es auch nicht mehr ganz so genau. Dies ist aber das genaue Gegenteil von dem, was man mit dem Einführen eines Rechtsstaats bezwecken wollte und hat mit einem starken Staat und Rechtsstaat nichts zu tun.

Mithin sei jedem angeraten, dass, wenn in Zukunft prominente Politiker mal wieder vom Starken Staat und Rechtsstaat fabulieren, hier besonders Obacht an den Tag gelegt werden sollte, was die Damen und Herren da eigentlich vorhaben und betreiben.

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