Der Rundfunkbeitrag und die Sachsen

Der Rundfunkbeitrag, die unendliche Geschichte. Sächsischer MP Kretschmer gegen Erhöhung Rundfunkbeitrag. So titelte vor einiger Zeit die Sächsische Zeitung. Gut so. Warum? Weil der Öffentliche Rundfunk zwar behauptet, mehr Geld zu brauchen, aber das nicht unbedingt richtig ist.


1. Es wird behauptet, durch den Wegfall der Gebühren für Zweitwohnungen entstünde ein Loch. Ein Oberstes Gericht hatte festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Nun, als es noch GEZ hieß, war man bei der Zweitwohnung immer befreit. Somit bekam der Öffentliche bis zur Gerichtsentscheidung rechtswidrig zu viel Geld. Und im Prinzip auch noch mehr, als zu GEZ-Zeiten.

2. Total unterschlagen wird, dass mit der Umbenennung in „Der Rundfunkbeitrag“ auch alle Unternehmen zahlen müssen. Und zwar für jede (!) Niederlassung. Und zwar mindestens 5,83 EUR (bis 8 Beschäftigte). Bis 19 Angestellte sind es schon 17,50. Das staffelt sich dann weiter bis 3.150 EUR. Und nun kann jeder selbst recherchieren: Wie viele Unternehmen mit wie viel Niederlassungen gibt es in Deutschland? Aus einer Statistik 2015 zum Beitrag waren es damals schon rund 3,5 Mio. Betriebsstätten. Nehmen wir mal nur 17,50, sind wir schon bei rund 61,25 Mio. EUR die der Öffentliche mit Umstellung zusätzlich einnimmt.

Und jetzt kommen sie schon wieder, und wollen mehr? Was machen die mit dem Geld? Tapezieren sie die Büros damit?

Also Herr MP Kretschmer, schön standhaft bleiben.

Ihre R24 Anwälte und Steuerberater

Der Rundfunkbeitrag