Der unwillige Richter!

Es gibt sie schon, unwillige Richter. Hier ein Beispiel. In einem Arbeitsgerichtsverfahren wurde dem Gericht mit der Klage bereits mitgeteilt, dass der bearbeitende Anwalt im Urlaub ist und in der Woche möglichst nicht terminiert werden möge.

Hält das einen Richter von irgend etwas ab? Möglich, in diesem Fall jedoch nicht.

Der unwillige Richter terminierte prompt in der Woche. Natürlich ohne vorher nachzufragen. Es sind ja noch andere Anwälte da, mögen die halt erscheinen. Nur, an dem Tag sind auch die bei Gerichtsverhandlungen.

Es musste also Terminverlegungsantrag gestellt werden, die Ladungen zu den anderen Terminen wurden vorsorglich beigefügt.

Danach erst rief die Geschäftsstelle an und stimmte einen neuen Termin telefonisch ab. Hätte man einfacher haben können, wenn bereits der erste Termin telefonisch abgeklärt worden wäre.

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