Die Dashcam und der Stinkefinger im Straßenverkehr

Es ist auch in Deutschland zu beobachten, dass die Dashcam zum Einsatz kommt. Auch die Gerichte haben sich damit bereits befasst. Prinzipiell gibt es zwar datenschutzrechtliche Probleme mit dem Einsatz einer Dashcam. Jedoch haben Gerichte schon die Auswertung von solchen Kameras zugelassen.

Das führt zu einer interessanten Konstellation. Vielfach ist zu beobachten, dass Autofahrer anderen Autofahrern die Zunge herausstrecken, den Vogel zeigen, eine Scheibenwischergeste vor der Stirn machen oder sogar den Stinkefinger zeigen. Ist nun eine Dashcam im Einsatz, kann der von einer solchen beleidigenden Geste betroffene Autofahrer einen entsprechenden Ausdruck fertigen. Mit diesem Ausdruck kann er eine entsprechende Anzeige wegen einer Beleidigung und einen Strafantrag stellen. Im Fall einer Verurteilung muss der Beleidigende mit einer Geldstrafe rechnen.

Auch wenn man sich angegriffen fühlt, sei es, dass der andere Autofahrer vielleicht die Vorfahrt geschnitten hat, oder mal gerade überholt hat, obwohl es ungünstig war, sollte man sich beherrschen. Schließlich gibt es interessante Strafen für solche Gesten. So wurden folgende Strafen schon verhängt:

Zunge herausstrecken 300,00 €
Vogel zeigen 750,00 €
Scheibenwischergeste 1.000,00 €
Stinkefinger 4.000,00 €

Wer eine Dashcam einsetzen will, sollte man ein paar Grundregeln des Datenschutzes beachten. Zum einen sollten die Aufnahmen der Dashcam regelmäßig, z. B. nach einem bestimmten Zeitabschnitt, gelöscht werden. Zum anderen sollten derartige Aufnahmen aus der Dashcam auf keinen Fall ins Internet gestellt werden, z. B. bei Youtube o.ä. Kanälen. Und schließlich sollten die Aufnahmen tatsächlich nur verwendet werden, um Unfallsituationen oder eben derartige beleidigende Gesten aufzuklären.

Und den unbeherrschten Autofahrern ist zu empfehlen, künftig an die Dashcam zu denken und weniger derartige Gesten zu zeigen. Man kann sich gern denken, was man von dem anderen hält. Man sollte es nicht aussprechen und auch nicht zeigen.

In diesem Sinne, weiterhin gute Fahrt.

Ihre R24 Kanzlei