Die Unternehmergesellschaft – Stammkapital

Zur Unternehmergesellschaft (der sogenannten UG):Bei der Wahl der Rechtsform gibt es in Deutschland viele verschiedene Möglichkeiten. Eine häufig verwendete Rechtsform ist die GmbH. Der große Vorteil ist hier bei richtiger Anwendung die Beschränkung der Haftung auf das Firmenvermögen und so der Schutz des Privatvermögens. Das Gründungskapital beträgt 25.000€.

Wer nicht so viel Geld zur Verfügung hat, wählt als Rechtsform die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz eine UG. Die UG verbindet die Vorteile einer GmbH bei einem geringen Kapitaleinsatz. Hier kann mit einem Stammkapital zwischen einem Euro und 25.000 € gegründet werden.

Die Behandlung und Gründung erfolgt wie bei einer GmbH. Im Gegensatz zur GmbH ist bei der UG das Stammkapital bei der Gründung vollständig einzuzahlen. Bei einer GmbH müssen mindestens lediglich 50 % eingezahlt werden, in Summe 12.500 €.

Wird also eine Unternehmergesellschaft (UG) gegründet, wird das beschlossene Stammkapital in der Bilanz aktiviert. In jedem Jahr, in dem die Gesellschaft Gewinn erwirtschaftet, müssen bilanziell 25 % davon als gesetzliche Rücklage aktiviert werden. Dies erfolgt nur auf der bilanziellen Ebene und mindert den ausschüttbaren Gewinn. Die liquiden Mittel der Unternehmergesellschaft dürfen unabhängig davon für Zwecke der UG verwendet werden.

In den Verlustverjahren ist nichts zu unternehmen. Die Rücklage ist auch nicht zu vermindern. Sobald die gesetzliche Rücklage und das ursprünglich beschlossene Stammkapital insgesamt 25.000 € betragen, muss keine weitere Rücklage mehr gebildet werden. Es kann die Firmierung auf GmbH geändert werden, oder die ursprüngliche beibehalten werden.

Unabhängig von der Rücklagenbildung, können auch Beschlüsse über die Kapitalerhöhung gefasst werden. Hierbei wird beim Notar ein Beschluss über die Erhöhung beglaubigt und angemeldet. Dabei kann der Betrag beliebig gewählt werden. Somit kann das Stammkapital der Unternehmergesellschaft schneller auf das einer GmbH anwachsen.

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