Das Steuer-ABC: H wie Haftung für Steuern

Da gründet man eine GmbH wegen der Haftung für Schulden. Oder eine UG (Unternehmergesellschaft), wenn man nicht genug Geld hat. Denn für das unternehmerische Risiko will man nicht mit dem Privatvermögen in die Haftung genommen werden.

Liest man überall so und glaubt es auch. Aber es muss nicht alles richtig sein, was man da so liest. Man sollte als erstes § 34 Abgabenordnung (AO) lesen: „Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen.“ Steht da was von Haftung? Nein, wozu dann lesen?

Nun, welches Gesetz postuliert Pflichten ohne Sanktionen? Schon gar im Steuerrecht? Die AO bestimmt nicht. Also weiterlesen und § 69 AO finden: „Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.“

Tja, das war es dann mit dem nicht haften für Schulden. Da gibt es doch einige Probleme. Also notfalls vorher einen Steuerberater fragen wegen der Haftung.

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