Zins, Mindestlohn, Grundfreibetrag – Steuernews 5/2022

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass der gesetzlich vorgegebene Zins für Steuernachzahlungen mit 0,5 % pro Monat (6 % Jahreszins) verfassungswidrig ist, hat nun die Regierung eine Änderung beschlossen.


Rückwirkend ab dem 1.1.2019 beträgt der Zins nunmehr nur noch 0,15 % pro Monat, also 1,8 % Zinsen pro Jahr. Da muss man die Steuererklärung nicht mehr ganz so pünktlich abgeben.

Die Bundesregierung hat darüber hinaus weitere Entlastungen beschlossen. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird um 363 € auf 10.347 € angehoben. Bei Ehepartnern verdoppeln sich die Beiträge. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll von 1.000 € auf 1.200 € angehoben werden. Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21. km wird auf 0,38 € erhöht. Bis zum 20. km werden 0,30 € angesetzt. Die Änderungen sollen bereits rückwirkend ab dem 1.1.2022 gelten.

Auch im Jahr 2022 steigt, wie üblich mittlerweile, der Mindestlohn. Seit dem 1.1.2022 beträgt dieser 9,82 €. Ab dem 01.07.2022 wird er auf 10,45 € angehoben. Ab dem 1.10.2022 wird er 12,00 € betragen. Mittlerweile haben viele Menschen bereits festgestellt, dass die Preise gestiegen sind. Und das hängt nicht nur mit Pandemie und Krieg zusammen. Auch die Erhöhung der Mindestlöhne führt zu Preissteigerungen. Im Ergebnis werden wohl viele Menschen, die ab Oktober zwölf Euro Mindestlohn erhalten feststellen dürfen, dass sie trotzdem nicht mehr im Geldbeutel haben werden.

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