Wie jedes Jahr ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung einzuhalten. Und wie jedes Jahr ist die Zeit knapp. Aber welche Frist gilt es denn überhaupt einzuhalten?
Für die Mutigen, die die Erklärung selbst erstellen, war bisher der 31.05. des Folgejahres maßgebend für die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Jedoch wurde die Frist aufgrund gesetzlicher Neuregelungen verschoben. Nun ist der 31.07. des Folgejahres der Stichtag. Für die Personen, die sich der Hilfe von z. B. Steuerberatern bedienen, gab es grundsätzlich schon eine längere Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Hier räumte das Finanzamt bisher eine Frist bis zum 31.12. des Folgejahres ein. Auch diese Frist wurde erweitert. Steuerberater können Erklärungen für 2017 nun bis zum 28.02.2019 fristgerecht einreichen. Wir helfen Ihnen gern.
Doch hat die Zeit erst einmal angefangen zu laufen, kann es passieren, dass auch diese vermeintlich lange Zeit nicht reicht. Dann drohen Sanktionen, wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten wird. Das Finanzamt kann ein Zwangsgeld androhen. Es können für die verspätete Einreichung sogenannte Verspätungszuschläge erhoben werden. Es ist also nicht zu spaßen mit dem Finanzamt.
Daher sollten Sie sich immer bemühen, Ihre Aufgaben gegenüber dem Finanzamt pünktlich zu erfüllen und die Frist zur Abgabe der Steuererklärung zu wahren.
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