Wenn sich das Finanzamt verrechnet

Das Finanzamt verrechnet sich? Kommt öfter vor, als man denkt. Ein Steuerpflichtiger beantragte zunächst eine Dauerfristverlängerung und sollte dafür EUR 2.000,00 Sondervorauszahlung leisten. Kurze Zeit später stellte er fest, dass er die Sondervorauszahlung nicht leisten kann, weil er das Geld nicht hatte. Daher widerrief er die Dauerfristverlängerung.

Das Finanzamt erlässt daraufhin einen Umsatzsteuerbescheid für den Monat April. Darin setzt es die Sondervorauszahlung von EUR 2.000,00 als Guthaben an. Nur: der Steuerpflichtige hat die Zahlung überhaupt nicht geleistet. Das Finanzamt verrechnet sich hier also.

Das wäre alles kein Problem, wenn nicht der Steuerpflichtige nunmehr verlangt, dass ihm die EUR 2.000,00 ausbezahlt werden. Wie soll ein Steuerberater dem Steuerpflichtigen erklären, dass sich das Finanzamt verrechnet und einen fehlerhaften Bescheid erlassen hat, der in den nächsten Tagen korrigiert wird?

Da hilft nur eins. Dem Steuerpflichtigen wird mitgeteilt, er möge bei der Finanzkasse anrufen und seine Bankverbindung mitteilen, damit sie ihm das Guthaben auszahlen. Mal sehen, ob das Finanzamt tatsächlich dieses Scheinguthaben zur Auszahlung bringt.

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