Gewerbesteuer: Man kann es ja mal versuchen

Gewerbliche Unternehmen müssen bei ihren Kommunen Gewerbesteuer zahlen. Das mag in Ordnung sein.

Den so genannten Gewerbesteuermessbetrag setzt das Finanzamt fest. Aufgrund dieser Festsetzung erhebt die Kommune sodann ihre Gewerbesteuer. Es wird schon seinen Grund haben, dass die Kommunen den Meßbescheid nicht selbst machen dürfen. Denn, dann wäre wohl die Fehlerquote bei den Bescheiden höher.

Das Finanzamt setzte für ein Unternehmen mit Datum 29.5.2013 für Zwecke der Vorauszahlung einen Messbetrag von 458 Euro fest. Aufgrund der Vorlage entsprechender Auswertungen und einem gestellten Antrag berichtigte das Finanzamt sodann den Messbetrag auf 0 Euro, knapp einen Monat später, mit Datum 20.6.2013.

Als Karnevalsscherz kam am 11.11.2013 (!) im Unternehmen ein Brief der Kommune an. Darin wird eine entsprechende Gewerbesteuer – Vorauszahlung für das Jahr 2013 festgesetzt. Als Grundlage wird der Bescheid vom 29.5.2013 angegeben. Dazu muss man wissen, dass das Finanzamt jeden Bescheid unverzüglich an die Kommune übermittelt. Demzufolge lag auch der Messbescheid vom 20.6.2013 vor.

Dennoch mit dem veralteten Bescheid eine Vorauszahlung für Gewerbesteuer festzusetzen ist, wenn es auch noch am 11.11.2013 geschieht, tatsächlich ein Karnevalsscherz. Oder es zeugt von klammen Kassen in der Kommune.

An manchen Stellen wünscht man sich schon, dass es auch im Steuerrecht eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten gibt. Das würde vielleicht ab und zu mal ein gründlicheres Arbeiten nach sich ziehen. Denn aufgrund des Einspruchs wurde bereits 3 Tage später der Vorauszahlungsbescheid wieder aufgehoben.

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