Ein neuer Beamter

Es kommt vor, dass eben mal ein neuer Beamter im Finanzamt und damit beim Steuerberater auftaucht. Sei es, dass neu ausgebildete Beamte erscheinen oder umgezogene oder versetzte Beamte. Und wie Besen bringt auch ein neuer Beamter neuen Wind. Und mehr Arbeit.

Bei  Vermietungseinkünften in größerem Umfang wurde bisher immer mit Buchführungsprogramm gearbeitet. Die Auswertung, übertitelt mit „Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG“ wurde der Anlage V beigefügt und die Zahl als selbstermittelte Einkünfte eingetragen. Klappt schon seit Jahren. Aber, es kommt eben ein neuer Beamter.

Dieser schreibt nun, dass er die Gewinnermittlung nicht anerkennen kann. Denn, die Vermietungseinkünfte sind keine solchen. Wir mögen entweder die Zahlen in die Zeilen der Anlage V eintragen oder er müsste die Einkünfte und Ausgaben schätzen. Die Zahlen aus der Berechnung würde er jedenfalls nicht berücksichtigen.

Nun, so werden wir es nicht machen. Wir streichen die Überschrift durch und schreiben darunter: „Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten“. Mal sehen, was er dann macht. Im Zweifel bekommt er einen Einspruch. Wer keine Arbeit hat, macht sich welche.

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