Nicht an den Wänden. Da hängt meist nichts im Gerichtssaal. Nein, ein Künstler stand vor Gericht.
Vor einem Finanzgericht, um es genau zu formulieren. Es geht um die Frage von 7 oder 19 % Umsatzsteuer. Der Künstler benutzt eine Siebdruckmaschine zur Herstellung seiner Bilder.
Der Fiskus meint nun, dass zwar Originaldrucke und -stiche als Kunst mit 7 % versteuert werden. Aber ein Siebdruck sei keine Kunst und verweist auf die Vorschriften.
Der Künstler benutzt zwar die Maschine, aber nicht das übliche Verfahren. Er benutzt das Gerät auch nicht zum Vervielfältigen, wie sonst der Siebdruck genutzt wird. Er stellt tatsächlich kleine Serien her, wie es beim Kupferstich auch erfolgt.
Und um das zu demonstrieren, brachte er neben seinen Steuerberater in den Gerichtssaal ganz viele und verschiedene Werke mit.
Die Richter waren interessiert. Sie haben zumindest auch nicht empfohlen, die Klage wegen Erfolglosigkeit zurück zu nehmen.
Mal sehen, ob die Kunst gewirkt hat.
Falls Sie Steuern für eine Kunst halten, besuchen Sie den Künstler Steuerberater.
Ihre R24 Steuerberater