Gebührenschinderei oder wie lange lassen wir uns veralbern?

Die Steuerberaterkammer betreibt Gebührenschinderei. Anders lässt es sich nicht ausdrücken. Natürlich benötigt die Kammer Geld für ihre Arbeit. Aber sie hat zum 31.12.2017 ein Kapital von 469 T€, einen Gewinnvortrag von 108 T€ und einen Gewinn von 118 T€, also insgesamt ein Kapital von 695 T€, also fast eine 3/4 Mio. EUR. Wofür braucht sie das?

Nun hat die Kammer eine neue Gebühr erfunden.  Befreiung von der Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 Abs. 4 Geldwäschegesetz. Steuerberater müssen ihr Risiko bewerten, Geld von Terroristen oder Geldwäschern zu bekommen. Okay, die Wahrscheinlichkeit, dass ein typischer Steuerberater gegenüber dem Finanzamt Steuererklärungen für Terroristen oder die Mafia abgibt, hält sich in Grenzen. Also sollte eine Befreiung von der Erstellung einer solchen Analyse wohl nicht so schwierig sein.

Oder doch? Die Steuerberaterkammer will 350 EUR dafür. Das ist Gebührenschinderei. Wohin will die Kammer ihr Kapital noch aufstocken, Millionen €? Was will sie damit? Bisher gab es keinerlei Rückzahlungen an die Steuerberater.

Auch viele andere Abrechnungen grenzen an Gebührenschinderei. Wir hatten mal einen Azubi, der seine Stelle nicht antrat. Der Vertrag wurde bei der Kammer in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen. Natürlich gegen Gebühr. Später erkundigte sie sich nach dem Azubi. Als die Kammer erfuhr, dass der  die Stelle nicht angetreten hatte, trug sie den Vertrag aus dem Verzeichnis wieder aus. Auch gegen Gebühr.

Statt einfach die Eintragung zu stornieren und die Gebühr zu erstatten, wurde 2 Mal abkassiert. Gebührenschinderei.

Die Berufskammern brauchen sich nicht wundern, wenn es immer wieder Rufe nach ihrer Abschaffung gibt.

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