Sie wehren sich mit Händen und Füßen gegen eine Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren.
Zum Jahreswechsel haben wir für zahlreiche Mandanten die Kreditbearbeitungsgebühren geltend gemacht und Mahnbescheide beantragt, damit die Ansprüche nicht verjähren. Nunmehr reagieren die Institute mit allen möglichen Ausreden.
Es sei ein Immobiliendarlehen, kein Verbraucherdarlehen. Die Grundsätze des BGH würden daher keine Anwendung finden. Sofern jemand selbstständig tätig ist und ein Privatdarlehen aufgenommen hat, wird erst einmal behauptet, es wäre ein Darlehen für diese Tätigkeit.
Es werden Vergleiche angeboten, die lediglich Teilbeträge der Kreditbearbeitungsgebühren ausmachen. Zinsen werden komplett nicht anerkannt. Ebenso will man nicht die Rechtsanwaltskosten übernehmen. Und das, obwohl sie die Ansprüche der Mandantschaft zuvor schriftlich abgelehnt hatten.
Es gibt aber auch unter den schwarzen Schafen Kreditinstitute, die selbstredend ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Sie haben die Bearbeitungsgebühren, die Zinsen und auch die Rechtsanwaltskosten der Mandantschaft erstattet. Leider können und wollen wir hier keine Namen nennen. Aber es soll erwähnt werden: Es sind eben nicht nur schwarze Schafe unterwegs.
Ihre R24 Anwaltskanzlei