Es gibt nicht immer eine Abfindung

Immer eine Abfindung? Eben nicht. Dem Arbeitnehmer wurde gekündigt. Richtige Kündigungsgründe gab es seitens des Arbeitgebers nicht. Eher so eine allgemeine Unzufriedenheit. Da der Arbeitgeber aber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, gab es eine Kündigungsschutzklage.

Vor der Verhandlung wird mit der Gegenseite kurz gesprochen über die Möglichkeit einer Einigung. Aufgrund der geringen Beschäftigungszeit schwebte dem Arbeitgeber eine Abfindung von 1.700 € vor.

Die Gegenseite kommt doch tatsächlich mit dem Vorschlag, eine Abfindung von 5.000 € zu zahlen. Wohlgemerkt, bei einer Beschäftigungszeit von knapp einem Jahr.

Dem Arbeitgeber wird daher empfohlen, ein Anerkenntnis abzugeben und den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Der Arbeitnehmer hatte sich nämlich in der Zwischenzeit bei verschiedenen anderen Firmen beworben. Dem Arbeitgeber war der Fakt durch Rückfragen dieser Firmen bekannt, dass der Arbeitnehmer sowieso den Arbeitsplatz wechseln will.

Es kam wie es kommen musste. Nachdem der Arbeitgeber erklärte, er hat wieder zur Arbeit zu erscheinen, flatterte ein Krankenschein herein. Kurze Zeit später folgte dann die Kündigung seitens des Arbeitnehmers. Somit hatte sich das Problem einer Abfindung für den Arbeitgeber erledigt. Hinsichtlich der Krankschreibung hat er auch noch den Vorteil, dass anteilig die Krankenkasse die Personalkosten trägt.

Merke: Man sollte nicht zu gierig sein, immerhin hätte der Arbeitnehmer eine Abfindung von 1.700 EUR bekommen können.

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