Filesharing: Neues Schreiben vom Inkassobüro wegen Verjährung

Im Jahr 2010 wurde der Mandant wegen angeblichen Filesharing im Urheberrecht erstmals angeschrieben. Unser Rechtsanwalt aus der Kanzlei Bautzen erwiderte und wies die Ansprüche zurück. In dem Fall war es so, dass der Mandant im Urlaub war, was sich nachweisen lässt. Er konnte das Filesharing nicht begangen haben.

Nach einigem Hin und Her schlief dann die Angelegenheit ein.

Nun meldete sich das Inkassobüro beim Rechtsanwalt wieder. Der Bundesgerichtshof, BGH, hätte jetzt zum Filesharing entschieden: 10 Jahre Verjährung für Lizenzschaden. Und das war natürlich sofort ein Schreiben wert. Und es wird auch ein Vorschlag unterbreitet: 200 EUR, ansonsten könnte die Klientel ja bis 2020 den Schaden noch geltend machen.

Wir gehen davon aus, dass der Mandant auch die 200 EUR nicht bezahlen wird. Bei Filesharing sind die Inkassobüros immer für eine neue Geschichte gut.

Ihre R24 Anwaltskanzlei