Es ist immer wieder beim Ausspruch von Kündigungen zu beobachten, dass anschließend sofort eine Krankschreibung durch den Arbeitnehmer hereingereicht wird. Dies geschieht vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben, bei denen noch eine Nähe zur Geschäftsführung vorhanden ist.
So geschah es auch jüngst in einem Fall. Die Arbeitnehmerin wurde nach einer Auseinandersetzung mit der Geschäftsführung gekündigt. Prompt flatterte eine Krankschreibung herein. Jedoch konnte sie nicht so krank sein. Denn sie rief schon einige Tage später bei Kunden des Arbeitgebers an und teilte mit, dass sie gekündigt wurde. Sie würde aber die Dienstleistungen selbst für die Kunden ausführen können und wollen. Einer dieser Kunden meldete sich telefonisch beim Arbeitgeber und übermittelte, dass die Arbeitnehmerin ab sofort die Dienstleistungen selbst erbringt und der Arbeitgeber nicht mehr benötigt wird.
So krank kann die Arbeitnehmerin dann ja nicht gewesen sein. Trotz der Krankschreibung.
Ihre R24 Kanzleien