Richtig kündigen ist schon schwierig. Der Arbeitgeber, eine Zeitarbeitsfirma, kündigt dem Arbeitnehmer mit Wochenfrist in der Probezeit. Während der ersten drei Monate geht das laut Tarifvertrag. Dumm nur, dass die Kündigung den Arbeitnehmer nicht erreicht. Als er aus dem Urlaub zurückkehrt, teilt ihm der Ehemann der Geschäftsführerin der Firma mit, dass ihm doch gekündigt wurde. Ob er eine Kopie der Kündigung haben möchte. Richtig kündigen geht anders.
Nun, der Arbeitnehmer nimmt die Kündigung und zieht von dannen. Also zum Rechtsanwalt. Um sich Rat im Arbeitsrecht zu holen. Dass die Kündigung unwirksam war, versteht sich von selbst. Dazu hätte sie den Arbeitnehmer erreichen müssen. Also wird Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben.
Es kommt, wie es kommen muss. Der Arbeitgeber kündigt erneut. Nun schon mit einer Frist von 14 Tagen. Denn nach 3 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage in der Probezeit.
Aber richtig kündigen muss man eben können. Der Ehemann der Geschäftsführerin unterschreibt die Kündigung. Einfach so. Ohne eine Vollmacht im Original beizufügen. Er behauptet sie nicht mal. Also wird diese Kündigung zurückgewiesen.
Naja, und ein Schreiben geht an das Arbeitsgericht um feststellen zu lassen, dass auch diese Kündigung unwirksam ist.
Das sind jetzt schon 2 Monate, für die der Arbeitgeber Verzugslohn zahlen muss. Mal sehen, ob die dritte zu erwartende Kündigung wirksam wird. Wenn man nach erfolglosen Versuchen richtig kündigen will, sollte man gegebenenfalls jemanden fragen, der sich auskennt. Einen Rechtsanwalt zum Beispiel.
Ihre R24 Kanzleien