Liebe Langsamfahrer im Straßenverkehr

Liebe Langsamfahrer, nein, man muss keinen LKW überholen. Wenn man sich nicht traut oder es nicht eilig hat oder aus welchen Gründen auch immer: Man kann auch hinter einem LKW hinterher zuckeln.

Und ja, man darf auf einsamer Landstraße mit 80 km/h gemächlich fahren. Man will ja schließlich gesehen werden.

Aber, liebe Langsamfahrer, habt auch Verständnis, dass andere es eilig haben. Lasst also beim Zuckeln hinter dem LKW Platz, dass man Euch überholen kann.

Und bitte: Schließt nicht die Lücke, wenn Ihr seht, dass jemand überholen will, dass könnte tödlich enden. Und wenn Ihr einsam auf der Landstraße gondelt, müsst Ihr nicht in dem Augenblick Eure Rennfahrerqualitäten entdecken, wenn jemand zum Überholen ansetzt.

Die letzte Bitte, liebe Langsamfahrer: Lasst das anschließende Aufblenden oder Lichthupe geben, wenn Ihr überholt wurdet. Stellt Euch vor, der Vorausfahrende erschrickt sich deshalb und legt eine Vollbremsung hin. Schließlich könnte das Lichtsignal ja auch bedeuten, dass Gefahr droht. Ob Ihr dann rechtzeitig noch zum stehen kommt?

Wenn Ihr es nicht eilig habt, lasst die anderen fahren. Wenn sie zu schnell sind und geblitzt werden, ist das Strafe genug.

Oder muss immer erst jemand zum Rechtsanwalt gehen, um sich gegen derartiges Verhalten im Verkehrsrecht zu wehren?

Ihre R24 Kanzlei