Hat man im Minijob Urlaub?

Im Minijob Urlaub zu haben, ist sicherlich für die vielen Millionen Beschäftigten in diesen Verhältnissen eine spannende Frage. Gleich vorweggenommen die Antwort: Ja, man hat Anspruch auf Urlaub.

Auch wenn für viele Beschäftigte der Minijob nur ein Nebenjob ist, im Arbeitsrecht ist diese Form des Beschäftigungsverhältnisses den normalen Arbeitsverhältnissen gleichgestellt. Das bedeutet, dass man zunächst Anspruch auf einen Arbeitsvertrag hat. Man bekommt im Minijob Urlaub. Man hat ebenso Anspruch auf den Mindestlohn.

Im Minijob Urlaub zu nehmen, erfolgt genauso, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Man beantragt den Urlaub, der Arbeitgeber muss ihm dann bei betrieblicher Möglichkeit gewähren.

Es gibt jedoch eine Besonderheit. Wenn man im Minijob nur beispielsweise an einem Wochentag arbeitet, wird der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig gewährt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bekanntlich 20 Tage. Würde man als Minijobber mit einem Arbeitstag pro Woche diesen Urlaub nehmen, könnte man 20 Wochen zu Hause bleiben. Da man aber nur an einem von fünf Tagen arbeitet, wird der Urlaubsanspruch von 20 Tagen entsprechend gekürzt auf 1/5, demzufolge hat man im Minijob Urlaub über vier Tage im Kalenderjahr.

Für die Arbeitgeber ist hier der Hinweis zu geben, dass die deutsche Rentenversicherung regelmäßig die Abführung von Sozialabgaben prüft. Neuerdings werden auch die Urlaubsansprüche und deren Bezahlung mit geprüft. Es kann also durchaus sein, dass der Prüfer feststellt, dass in der Lohnabrechnung nichts ersichtlich ist über Urlaub. Sollte tatsächlich der Minijobber keinen Urlaub erhalten haben, hätte er Anspruch auf eine so genannte Urlaubsabgeltung. Diese ist sozialversicherungspflichtig. Es kann also passieren, dass der Prüfer auf eine (wenn auch nicht gezahlte) Urlaubsabgeltung die Sozialabgaben nach berechnet.

Daher sollten sich beide Parteien des Vertrages einig sein, dass es auch im Minijob Urlaub gibt.

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